Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anwendungsbereich / Geltung
(1)
Nachstehende Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen liegen allen Angeboten, Lieferungen und Verträgen mit Holopasses.com (eine lizensierte Marke der) Glitzer & Krach GmbH & Co. KG, Niederlassung Kornwestheim, Albert-Einstein-Str. 2, 70806 Kornwestheim (nachfolgend Holopasses genannt) zu Grunde. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, ausgenommen sie werden von uns schriftlich bestätigt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
(2)
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten gegenüber natürlichen Personen, Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen als auch des privaten Rechts.
§ 2 Vertragsschluss / Vertragsinhalt
(1)
Unsere Angebote haben maximal dreißig Tage Gültigkeit. Verträge kommen allein durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Bestellung zustande.
(2)
Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben auf unserer Website, Prospekten/Katalogen, Angeboten und schriftlichen Unterlagen sowie Leistungs-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass der Kunde daraus Rechte herleiten könnte. Angaben über unsere Produkte
(technische Daten, Maße u.a. ) sind nur ungefähr und annähernd; sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.
§ 3 Lieferung
(1)
Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
(2)
Ein verbindliches Lieferdatum ist nur dann wirksam vereinbart, wenn es von uns ausdrücklich und schriftlich zugesagt wurde. Weiterhin übernimmt Holopasses ab Übergabe der Sendung an den Versanddienstleister keinerlei Haftung für die rechtzeitige Zustellung der Ware am Bestimmungsort. Holopasses ist weiterhin jedoch als Lieferant gegenüber dem Kunden stehts bemüht, ausreichend zeitliche Puffer für Versandsendungen jeglicher Art einzuplanen.
(3)
Die Zusage eines Lieferdatums erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer, es sei denn, die Nichtbelieferung ist durch uns verschuldet.
(4)
Im Falle von Lieferschwierigkeiten, gleich aus welchem Grund, etwa Rohstoff- oder Produktionsengpässe, Lieferverzögerungen bei den Lieferanten oder zoll- und ausfuhrrechtliche Beschränkungen, wird Holopasses diese dem Partner
rechtzeitig mitteilen. In diesen Fällen darf Holopasses die Annahme einer Bestellung verweigern bzw. im Falle von bereits angenommenen Bestellungen, den Partner quotal beliefern. Holopasses wird die berechtigten Interessen des
Partners sowie der übrigen betroffenen Partner angemessen berücksichtigen.
(5)
Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen, wie beispielsweise Streik, Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen oder höhere Gewalt, und zwar gleichgültig, ob diese Hindernisse bei uns oder bei unseren Zulieferanten eintreten. Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Kunde als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
(6)
Teillieferungen sind zulässig.
§ 4 Erfüllungsort / Gefahrenübergang
(1)
Erfüllungsort ist Goslar, Hauptsitz der Glitzer & Krach GmbH & Co. KG.
(2) Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung geht bei Abholung mit der Übergabe an den Besteller, bei Versendung mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Besteller über. Das gilt auch dann, wenn der Verwender weitere Leistungen, insbesondere Versandkosten übernimmt. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug der Annahme ist.
§ 5 Versand
(1) Der Versand erfolgt auf dem vom Verwender gewählten Versandweg. Die Versandkosten hat grundsätzlich der Besteller zu tragen.
(2)
Wünscht der Kunde eine Versendung als Expressgut oder Schnellpaket, so gehen die Kosten zu seinen Lasten.
§ 6 Preise
(1)
Die in Rechnung gestellten Preise sind jeweils Brutto-Preise mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, die aus den jeweiligen Angeboten sowie Verkaufspreislisten oder/und Katalogen oder im Webshop ersichtlich sind.
(2)
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
(3)
Alle Preise verstehen sich ab Erfüllungsort Goslar ausschließlich Fracht und Verpackung.
(4)
Es gelten grundsätzlich die jeweils gültigen Preise am Tag der Lieferung/Rechnungsstellung.
§ 7 Zahlungsbedingungen
(1)
Unsere Rechnungen sind ausschließlich zahlbar per Vorkasse nach Rechnungsstellung ohne Abzug. Eine Skontovereinbarung bedarf einer separaten und gesonderten Vereinbarung.
(2)
Wir fertigen und/oder liefern die bestellte Waren erst nach Geldeingang. Abweichende Regelung müssen vor Auftragserteilung schriftlich festgehalten worden sein.
(3)
Der Eingang des Zahlungsbetrages ist stets erst dann erfolgt, wenn wir uneingeschränkt über den Betrag verfügen können.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1)
Das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bleibt bis zur Bezahlung sämtlicher bei Vertragsschluss bestehender Verbindlichkeiten des Bestellers/Käufers uns vorbehalten. Der Besteller verpflichtet sich, die gelieferte Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln und nur bestimmungs-gemäß zu verwenden.
§ 9 Mängelrechte, Haftung
(1)
Der Besteller/Käufer hat die empfangene Ware umgehend zu untersuchen und Mängel gegenüber Holopasses schriftlich zu rügen. Eine Mängelrüge ist nach Ablauf von 7 Tagen nach Empfang der Ware ausgeschlossen. Die Frist gilt für
versteckte Mängel entsprechend ab dem Zeitpunkt, ab dem die Mängel erkennbar waren.
(2)
Holopasses fertigt Produkte teil-maschinell, dass bedeutet, dass einige wenige, aber wichtige Produktionsschritte per Hand ausgeführt werden müssen. Dies kann zu kleinsten Abweichungen führen - z.B. in der Positionierung der sog. "Inlays" (bedruckte Teile der Ausweise) in den dafür vorgesehenen Laminiertaschen-/Folien. Auch können je nach gewählter Druckveredelung und den zum Druck verwendeten Materialien minimale Farbunterschiede auf unterschiedlichen Oberflächen und durch unterschiedliche Druckverfahren auftreten. Die Wahl des Druckverfahrens obliegt einzig und allein Holopasses. Diese o.g. Toleranzen behält sich Holopasses vor und gelten somit nicht als Mängel oder Reklamationsgrund. Im Zweifelsfalle ist Holopasses aber immer bereit, im Einklang mit dem Käufer/Besteller eine adäquate Lösung zu finden.
(3)
Im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dies gilt entsprechend in den Fällen der groben Fahrlässigkeit.
(4)
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen der Verletzung von Leben, Köper und Gesundheit bleibt von vorstehenden Bestimmungen unberührt.
(5)
Die Haftung ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, soweit vorstehend nichts Abweichendes geregelt ist.
(6)
Gewährleistungsansprüche verjähren nach 1 Jahr ab dem Gefahrenübergang (§ 4).
§ 10 Haftung
(1)
Eine weitergehende Haftung als § 9, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere für Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche für Sachschäden gem. §
823 BGB, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch bei Ansprüchen auf Ersatz nutzloser Aufwendungen statt der Leistung.
(2)
Hiervon unberührt bleibt eine Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Bestellers/Käufers. Auch eine zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für die Verletzung des Lebens, des Köpers und Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
(3)
Soweit eine Schadensersatzhaftung nach den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Vertreter des Bestellers/Käufers.
(4)
Soweit nicht vorstehend Abweichen des geregelt ist, ist eine Haftung im Übrigen ausgeschlossen.
§ 11 Datenspeicherung
Unsere Geschäftspartner verpflichten sich, die im Rahmen der Geschäftsverbindung anfallenden Daten nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben, sowie diese vor Zugriff und Missbrauch durch nicht berechtigte Personen sicher zu schützen und zu verwahren.
§ 13 Rechtswahl / Gerichtsstand
(1)
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts sowie der Normen des deutschen internationalen Kollisionsrechts sind ausgeschlossen.
(2)
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Kornwestheim.
§ 14 Teilnichtigkeit
Sollte eine Regelung der vorstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen wegen Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften unwirksam oder nichtig sein, so bleibt davon die Wirksamkeit der anderen Regelungen unberührt.
Kornwestheim, den 01.01.2024.